Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Fakultätsbroschüre 2011

Forschung und Lehre im Wandel

Forschung und Lehre im Wandel

Informationen zur Fakultät "Forschung und Lehre im Wandel" 2011.

Information about our Faculty "Research and Teaching in Progress" 2011

StudyPhone - Winterpause

Illustration StudyPhone

Illustration StudyPhone

Unser Mail- und Telefonservice macht jetzt Winterpause. Für Fragen zum Einstieg ins Studium und zur Orientierung an der Uni sind wir Studienbotschafter*innen ab sofort über unsere Erstigruppe bei Facebook oder per Mail erreichbar.


Die Universität bleibt natürlich auch weiter ansprechbar:



Wir freuen uns auf das StudyPhone 2025.

Einstellung des Lehrangebots in den auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengängen

Aufhebung der Diplom- und Magisterstudiengänge

Einstellung des Lehrangebotes

Diplom- und Magisterstudiengänge sind nach Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg gemäß § 9 Absatz 6 HSG LSA vom 05.05.2004 (GVBl. LSA S. 256) in der derzeit gültigen Fassung aufgehoben worden. Die Umsetzung der Schließung dieser Studiengänge ist in der Ordnung über die Aufhebung von Studiengängen vom 09.12.2009 (ABl. Nr. 1/ 2009; ) mit Änderungen und Ergänzungen vom 14.04.2010 (ABl. Nr. 3, S. 4) geregelt.

In dieser Ordnung ist u. a. geregelt, dass die Universität Halle Ihnen ein Studien- und Prüfungsangebot gemäß der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung gewährleistet, das Ihnen die Fortsetzung des Studiums bis zu Einstellung des Lehrangebotes ermöglicht (Berechnung: Datum der Aufhebung des Studienganges zzgl. Regelstudienzeit zzgl. vier Semester).

Das Datum der Einstellung des Lehrangebotes für die Studiengänge bzw. Studienfächer entnehmen Sie bitte der u.a. Tabelle.

Sollten Sie bis zu dem Zeitpunkt der Einstellung der Lehrangebotes die Abschlussprüfung noch nicht abgelegt haben, sind Sie verpflichtet, diesen Umstand bis zum 31.01. des Jahres, in dem das Lehrangebot eingestellt wird, schriftlich gegenüber dem Studien- und Prüfungsausschuss anzuzeigen und einen Antrag auf Fristverlängerung mit schriftlicher Begründung zu stellen. Die schriftliche Begründung sollte die Gründe aufführen, die dazu geführt haben, dass die Abschlussprüfung noch nicht abgelegt werden konnte. Das gilt auch für Studierende, die während des Studiums beurlaubt waren oder Mutterschutz/ Elternzeit in Anspruch genommen haben.

Wird der Antrag abgelehnt, kann keine Rückmeldung mehr erfolgen. Dies gilt auch, wenn Sie es versäumen, eine Fristverlängerung zu beantragen.

Wir bitten Sie daher dringend, diese Fristen zu beachten und empfehlen Ihnen darüber hinaus, sich frühzeitig mit der Bitte um Beratung an Ihr Prüfungsamt oder Ihre Fachstudienberater zu wenden, wenn Sie absehen können, dass Sie Ihr Studium nicht innerhalb der vorgesehenen Frist werden beenden können. Fragen und Antworten zur Einstellung des Lehrangebots in den auslaufenden Diplom- und Magisterstudiengängen finden Sie unter folgendem Link:

Studiengänge/ Studienfächer

Datum Einstellung des Lehrangebotes

Antrag auf Frist-
verlängerung
bis spätestens

1. Diplomstudiengänge

Agrarwissenschaften

Ernährungswissenschaften

Geographie

Geologie/Paläontologie

Mineralogie

Bioinformatik

Informatik

MM|VR-Informatik

zum SS 2013

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31.01.2013

31.01.2014

31.01.2013

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31.01.2014

31.01.2013

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2. Magisterstudiengänge
(Nebenfach)

Geologie/Paläontologie

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31.01.2013

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